Vorzüge der Genossenschaft
Nicht selten leben Familien bereits in der dritten oder sogar vierten Generation in der GWG Döbeln eG. Das spricht für sich – denn die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens sind überzeugend:
- bezahlbare und stabile Mieten
- ein lebenslanges Wohnrecht
- hoher Schutz vor Kündigungen
- Mitspracherecht in der Mitgliederversammlung
- zuverlässiger Handwerksservice durch regionale Unternehmen
- und viele weitere Pluspunkte
Seit 114 Jahren bewährt sich das genossenschaftliche Prinzip unserer Wohnungsbaugenossenschaft in Döbeln. Heute sind wir eine starke Gemeinschaft, von der alle Mitglieder profitieren. Grundsätzlich kann jeder Mitglied in der GWG Döbeln eG werden.
Bei uns finden Sie Ihre passende Wohnung in Döbeln ...
... begleitet von einer umfassenden und persönlichen Beratung.
Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums: Mit dem Erwerb von Anteilen werden unsere Mitglieder Miteigentümer der Wohnungsbaugenossenschaft. Unsere Genossenschaftswohnungen in Döbeln und Waldheim sind keine Spekulationsobjekte. Überschüsse fließen ausschließlich in die Instandhaltung und Modernisierung von Wohnungen und Wohnanlagen.
Jedes Mitglied hat unabhängig von der Anzahl seiner Anteile eine Stimme. Das Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“ garantiert Mitbestimmung und Gleichberechtigung innerhalb der Genossenschaft.
Als Solidargemeinschaft steht die GWG Döbeln eG für einen verantwortungsvollen Umgang mit gemeinschaftlichem Eigentum. Unsere Mitglieder engagieren sich aktiv für den Erhalt der Wohnqualität und den nachhaltigen Einsatz der erwirtschafteten Mittel.
Die Satzung regelt Aufnahme und Beteiligung an der Genossenschaft:
- jeder neue Mieter wird als Genossenschaftsmitglied aufgenommen
- es sind 1 Pflichtanteil in Höhe von 160,00 € zu zeichnen
- entsprechend der Anzahl von Wohnräumen erhöht sich der Pflichtanteil um je ein weiteres Anteil
- Auszug aus der Satzung unserer Genossenschaft:
- bis 1-Zimmerwohnung kein weiteres Anteil (nur 1 Pflichtanteil)
- bis 2-Zimmerwohnung 1 weiterer Anteil
- bis 3-Zimmerwohnung 2 weitere Anteile
- je weiteres Zimmer 1 weiterer Anteil.
Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen. Die Mitgliedschaft kann drei Monate zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden.
